Das Bundesfinanzministerium hat am Freitagabend per Email den Entwurf eines Luftverkehrssteuergesetzes den Verbänden zugeleitet, das als Artikel XX Bestandteil des Haushaltsgesetzes 2011 werden soll. Das Gesetz wird alle deutschen und alle ausländischen Luftverkehrsunternehmen zwingen, mit 13 € pro Passagier für Flüge nach Zielen in Europa und einige nordafrikanische Staaten einen Beitrag zur Verringerung des Haushaltsdefizits 2011 zu leisten; die Steuer ist 26 € pro Passagier für alle anderen Zielflughäfen.Entwurf verletzt ICAO Vertrag
Der Rat der Internationalen Zivilen Luftfahrtorganisation hat auf seiner 156. Sitzung mit den Stimmen Deutschlands beschlossen, dass jeder Mitgliedsstaat in dem weitest möglichen Umfang alle Steuern auf den Verkauf und die Nutzung der Internationalen Luftfahrt verzichtet, einschließlich der Steuern auf den Umsatz der Luftfahrtunternehmen und der Steuern, die direkt von den Passagieren und den Flugzeughaltern erhoben werden (ICAO DOC 8632). Die ICAO selbst stellt in ihrem eigenen Kommentar zu Ratsbeschlüssen klar:
"...die Staaten verzichten auf Belastungen, die die internationale Zivilluftfahrt gegenüber anderen internationalen Transportmitteln benachteiligen."
Offenkundig ist die Einführung einer neuen Steuer auf die schlichte Benutzung eines Flugzeugs das genaue Gegenteil der Verpflichtung, sämtliche solcher Steuern aufzuheben, welcher Art und Form auch immer. Der Gesetzentwurf benachteiligt gleichzeitig die internationale Zivilluftfahrt gegenüber der Schifffahrt und der Eisenbahn, die beide nicht zu einer Verminderung des Haushaltsdefizits herangezogen werden.
Entwurf verletzt EG Energiesteuer - Richtlinie
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat bereits in seinem Urteil vom 10. Juni 1996 in dem Verfahren C - 346 / 97 "Braathens Sverige AB" entschieden, dass die zwingende Befreiung der kommerziellen Luftfahrt selbstverständlich auch alle Versuche umfasst, die Steuerbefreiung zu umgehen. Der Bundesfinanzminister räumt in der Begründung selbst ein, dass eine Besteuerung von Flugturbinenkraftstoff in der EU nicht mehrheitsfähig ist.
Entwurf verletzt EG Umsatzsteuer - Richtlinie
Der Bundesfinanzminister räumt auch noch ein, dass die internationale Luftfahrt nicht umsatzsteuerpflichtig gemacht werden kann.
Ausländische Staaten subventionieren Bundeshaushalt
Geschäftsreisende aus dem Ausland werden die deutsche Luftverkehrssteuer von ihrer Einkommensteuer zu Hause absetzen können; ausländische Staaten werden also einen Steuerausfall haben zu Gunsten des Deutschen Bundeshalts.
Prof. Dr. iur. Gustav K.L. Real
Beirat AOPA-Germany