Wie kam es zu diesen Flugverboten? Dass in Turbinentriebwerken die Vulkanasche zu glasartigen Ablagerungen führen kann, das konnte man inzwischen sogar schon der Boulevardpresse entnehmen und ist Allgemeinwissen. Die Erkenntnis, dass es zu diesem Effekt in unseren Kolbentriebwerken der Allgemeinen Luftfahrt nicht kommen kann, solange man nicht in massive Aschewolken hineinfliegt, ist in einigen europäischen Ländern anerkannt, in Deutschland aber offenbar nicht. In Österreich waren am 9. Mai alle IFR-Flüge untersagt, ebenso wie alle VFR-Flüge mit Turbinenflugzeugen, also mit Jets und Turboprops. VFR-Flüge mit Kolbenmotoren und natürlich auch mit Segelflugzeugen waren von diesem Verbot ausgenommen. Weshalb sollte man auch das Segelfliegen untersagen? Das Verbot würde nur Sinn machen wenn die Vulkanluft toxisch wirkt, aber immerhin erfreuen sich selbst die Isländer trotz der Vulkanaktivität direkt vor der Haustür noch guter Gesundheit, da kann man die toxische Wirkung im mindestens 1.700 km entfernten Deutschland ausschließen.Auch in der Schweiz, in Frankreich und Schweden durften am letzten Wochenende Flugzeuge mit Kolbenmotor nach VFR weiterfliegen, mit folgender Argumentation: Die Wolke ist sichtbar, darum kann man ihr nach VFR ausweichen. Falls die Aschekonzentration doch zu stark sein sollte, dann verstopft beim Kolbenflugzeug zwar nach einer Weile der Luftfilter, der Motor verliert Leistung, aber er geht so schnell nicht aus. Probleme mit diesem pragmatischen Verfahren: Bislang keine.
In Deutschland machen es sich die Behörden da offenbar deutlich schwerer. Ein Vertreter des BMVBS erklärte uns, daß man den Flugbetrieb mit Kolbenmotoren trotz Aschewolke gerne erlauben würde, wenn man denn belastbar nachweisen könnte, daß sie ascheresistent sind. Und das fällt den Triebwerkherstellern offenbar nicht leicht. So empfiehlt Lycoming seinen Kunden ganz aktuell „Kolbentriebwerke in Gebieten mit Vulkanasche nicht zu betreiben, weder in der Luft oder noch am Boden. Kolbentriebwerke können von mit Vulkanasche kontaminierter Luft nachteilig beeinflußt werden."
Offenbar hat man große Angst im Falle von Triebwerksversagen in die Haftung genommen zu werden. Genauso wie sich die Hersteller von Strahltriebwerken zu Beginn des Vulkanausbruchs nicht auf unbedenkliche Werte für eine Aschebelastung festlegen wollten und grundsätzlich vom Betrieb auch schon bei einer niedrigen Konzentration von Aschepartikeln abrieten.
Wir versuchen gerade im Verbund mit unseren internationalen AOPA-Kollegen Informationen von Triebwerksherstellern zu erhalten, ob sie nicht nur vom Einflug in massive sichtbare Aschewolken abraten, sondern wirklich auch vor dem Einflug in Lufträume, in denen nur geringe Konzentrationen von Aschepartikeln vorhanden sind. Denn eines sollte uns zu denken geben: Selbst die Cessnas, mit denen Reporter von isländischen Piloten direkt an den Vulkan mit dem unausprechlichen Namen herangeflogen wurden, hatten allesamt keinerlei technischen Probleme zu verzeichnen.
Wir arbeiten weiter mit Hochdruck an diesem Thema und halten Sie informiert.