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  EuGH entscheidet gegen Energiesteuerbefreiung für Nassvercharterer   22.12.2011

Am 21. Dezember hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Entscheidung verkündet: Ein Unternehmen kann nicht die Energiesteuerbefreiung beanspruchen, wenn es sein Luftfahrzeug mit Kraftstoff an andere Unternehmen vermietet oder verchartert, die nicht ihrerseits unmittelbar Luftfahrtdienstleistungen gegen Entgelt erbringen.

Den vollständigen Wortlaut der Entscheidung finden sie hier.

Der EuGH war vom Finanzgericht Düsseldorf angerufen worden, das einem Nassvercharterer die Steuerbefreiung zugesprochen hatte - gegen die Auffassung der deutschen Finanzverwaltung. Nach einer gegenteiligen Entscheidung des Finanzgericht Hamburg sollte nun Rechtssicherheit herbeigeführt werden.
Die Niederlage - auch der Richter der Finanzgerichte Düsseldorf und München - erscheint klar und teuer. Die wirtschaftliche Dimension für die Allgemeine Luftfahrt war den Versuch wert, vor dem höchsten europäischen Gericht eine verbindliche Regelung für ganz Europa zu erreichen.

Die AOPA und insbesondere unser Beiratsmitglied Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Prof. Dr iur. Gustav K.L. Real hatten in dem einen Tag seit Verkündung der Entscheidung noch nicht genügend Zeit, die Auffassung des EuGH mit der gebührenden Sorgfalt zu analysieren oder gar Gestaltungsalternativen zu entwickeln.



 

 
         
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