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  Flugfunk: Neueste Beitragsbescheide für 2005 der Bundesnetzagentur unrechtmäßig?
  23.12.2009

Seit der Umstellung der früheren Gebühren für den Flugfunk mit teils getrennten, teils verbundenen Bescheiden hat die AOPA in Zusammenwirken mit dem DAeC bereits von Anfang an für die Jahre 1998 bis 2004 immer wieder erfolgreich Musterklagen, teils durch mehrere Instanzen, geführt.

Erst wurden die Bescheide von der Regulierungsbehörde bzw. von den Außenstellen, dann von der umbenannten Bundesnetzagentur bzw. von deren Außenstellen verschickt.

Die "Gebühren" heißen für uns Piloten sehr verwirrend mal Frequenznutzungsbeiträge, Beiträge nach dem TGK, dann nach dem EMV Gesetz, jetzt wohl als Oberbegriff Frequenzschutzbeiträge. Die Gesetze und Verordnungen und Berechnungsanlagen werden ständig neu gefasst, zuletzt im November 2009; dies wohl als Konsequenz der immer wieder verlorenen Verfahren.

Die Bundesnetzagentur verschickt seit einigen Tagen, wie immer unmittelbar vor Jahresende, Bescheide zur Neufestsetzung der Frequenzschutzbeiträge, TGK und EMV, nun rückwirkend für das Jahr 2005. Allerdings soll es sich bei den derzeit noch im Jahr 2009 versandten Bescheiden um Bescheide nur für Bodenfunkstellen bzw. ortsfesten Flugnavigationsfunk oder Rückholer handeln. Die AOPA empfiehlt ihren Mitgliedern, gegen diese Bescheide binnen der Monatsfrist Widerspruch nach dem Muster (siehe unten) einzulegen. Es wurde heute mit der Bundesnetzagentur abgesprochen, dass diese Kostenfreiheit der Widersprüche nur den Mitgliedern der AOPA und des DAeC zugute kommt. Allerdings werden wir erst noch prüfen, ob dann wieder Musterklagen eingereicht werden.

Wie üblich hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Die Beiträge müssen also zunächst entrichtet werden. Sollten die angestrebten Musterverfahren erfolglos bleiben, kann der vorsorglich eingelegte Widerspruch kostenfrei zurückgenommen werden. Hier das Muster für die Widerspruchsschreiben.

Soweit AOPA-Mitglieder bereits Widerspruch erhoben haben sollten, sollen diese bitte nicht noch einmal den Musterwiderspruch einreichen. Diese sollen allerdings auf die Absprache, bzw. den Musterwiderspruch zwischen AOPA und Bundesnetzagentur verweisen.

Die viel zahlreicheren beweglichen Flugfunkstellen in den Flugzeugen und die sonstigen Bodenfunkstellen, also die Handfunkgeräte, sind für das Jahr 2005 nach Auskunft der Bundesnetzagentur nicht betroffen. Diese Beiträge für 2005 werden nicht mehr rechtzeitig, vor der Verjährung zum Jahresende, erhoben werden können. Es werden hierfür keine Bescheide mehr versandt werden.

Immerhin haben wir durch unsere Musterklagen somit wieder indirekt auch für 2005 Erfolg gehabt, da die Bescheide nicht mehr rechtzeitig vor der Verjährung verschickt werden konnten. Wir hatten auch insoweit Erfolg, dass die Höhe der Beiträge ohne die Musterklagen sonst sicher seit Jahren ungebremst in die Höhe gegangen wären.

Zur Klarstellung:

Soweit eine Flugfunkstelle neu angemeldet wurde und hierfür Bescheide verschickt werden, sind diese nicht zu beanstanden.

SIBYLLE GLÄSSING-DEISS
Vizepräsidentin
AOPA-Germany Verband der Allgemeinen Luftfahrt e. V.




 

 
         
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