Hier die Details zum Download:Bekanntmachung BMVBS
NOTAM
Kartendarstellung
Ein- und Durchflüge
In dem Gebiet "München" sind alle Flüge untersagt. Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind Staatsluftfahrzeuge, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie radargeführte Instrumentenflüge in Flughöhen von 4000 Fuß über NN oder höher.
Eine Veröffentlichung in den Nachrichten für Luftfahrer und dem Luftfahrthandbuch (AIP) war wegen der zu kurzfristigen Beantragung nicht mehr möglich.
Quelle: DFS