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  Flugbeschränkungen zur 48. Münchner Sicherheitskonferenz   25.01.2012

Anlässlich der 48. Münchner Sicherheitskonferenz vom 03. - 05. Februar 2012 wurde ein Gebiet mit Flugbeschränkungen durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung temporär errichtet.

Hier die Details zum Download:

Bekanntmachung BMVBS

NOTAM

Kartendarstellung


Ein- und Durchflüge

In dem Gebiet "München" sind alle Flüge untersagt. Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind Staatsluftfahrzeuge, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie radargeführte Instrumentenflüge in Flughöhen von 4000 Fuß über NN oder höher.

Eine Veröffentlichung in den Nachrichten für Luftfahrer und dem Luftfahrthandbuch (AIP) war wegen der zu kurzfristigen Beantragung nicht mehr möglich.

Quelle: DFS

 



 

 
         
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