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  Neue EMV und TKG-Bescheide der Bundesnetzagentur für 2006 und 2007
  11.06.2010

Zur Zeit versendet die Bundesnetzagentur neue Beitragsbescheide. Rechtsgrundlage ist eine wiederum mehrfach geänderte Verordnung, zuletzt vom 12.11.2009.

Die jetzt bekannt gewordenen Bescheide beziehen sich bisher nur auf Bodenfunk. Darin sind aber auch mobile Bodenfunkstellen enthalten, also Handfunkgeräte, auch für Rückholer und Ersatzgeräte. Da diese bei Unternehmen, Flugplätzen und Vereinen oft mehrfach vorhanden sind, können sich, auch wegen der Addition der beiden Jahre 2006 und 2007 hohe Nachforderungen ergeben.

Wir können dies teilweise nicht ganz nachvollziehen.

Für das Jahr 2007 sind zwar die Beiträge für die stationären Bodenfunkstellen erheblich angehoben worden. Andererseits sind die Beiträge für die in den Flugzeugen eingebauten Luftfunkstellen und Flugnavigationsgeräte erheblich gesenkt worden. Die bislang nach unserer Kenntnis noch nicht erhoben Beiträge für die in den Flugzeugen eingebauten Luftfunkstellen sind teilweise gesenkt worden.

Bitte vergleichen Sie die >> Tabelle <<.

Bitte überprüfen Sie selbst, ob die Einordnung der Geräte als mobil oder stationär richtig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, legen Sie bitte selbst einen konkreten Widerspruch ein.

Ein Muster für den Individualwiderspruch finden Sie >> hier <<.

Ein AOPA-Musterverfahren können wir jedoch bei individueller falscher Eingruppierung nicht führen.

Wir hatten in den Jahren seit 1994 in unseren AOPA-Musterprozessen immer wieder erfolgreich gegen die ursprüngliche Festsetzung geklagt. Die AOPA-Mitglieder, die entsprechend unserem Musterwiderspruch nur unter Vorbehalt bezahlten, hatten die Rückerstattung der Beträge zuletzt für die Jahre 2003 und 2004 erhalten.

Eine Musterklage gegen die jetzt maßgebliche Verordnung prüfen wir, genauso wie unsere Kollegen des DAeC. Sie können sich auch auf der Website des DAeC zum Thema informieren:
http://www.daec.de/aktuell/2010/05/Frequenznutzungsgebuehren.php

Die Rechtmäßigkeit der jetzt soeben versandten Bescheide für 2006 und 2007 und der im November 2009 erlassenen Verordnung haben wir überprüft. Die ursprünglich von uns erfolgreich angegriffenen Verordnungstexte für die vorausgegangenen Jahre wurden geändert, auch bei den Inhalten, die die Richter bei unseren bisher erfolgreichen Musterklagen für nichtig erklärt hatten. Wir befürchten, dass eine weitere Klage, auch eine Musterklage, deshalb keine guten Erfolgsaussichten haben wird.

Die rückwirkende Erhebung ist leider wirksam. Durch die jetzt versandten Bescheide wurde die 4-jährige Verjährung unterbrochen. Es ist somit zu rechnen, dass die weiteren Jahre ebenfalls noch erhoben werden.

Sibylle Glässing-Deiss
Vizepräsidentin AOPA-Germany e. V.
Rechtsanwältin

 

 




 

 
         
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