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  Neuer AOPA-Erfolg: Gurtproblematik gelöst
  26.02.2010

Die in den letzten Wochen für viel Aufregung sorgende Frage, wie die EASA mit den Herstellern von Sitzgurten umgeht, konnte durch ein Gespräch zwischen Dr. Norbert Lohl, EASA Director Certification, Prof. Elmar Giemulla, Präsident der AOPA-Germany, und einem Vertreter der betroffenen Instandhaltungsbetriebe gelöst werden.

Das Ergebnis in Kürze: die PAD 10-010 ist hinfällig, alle Betriebe dürfen weiterhin Gurte Instand setzen, kein Gurt muss ausgetauscht, kein Flugzeug gegroundet werden.

Es ist mit der EASA verabredet worden die betroffenen Betriebe zu veranlassen, ihre Instandhaltungsunterlagen direkt von der EASA genehmigen zu lassen. Unterstellt, dass die Instandhaltungen inhaltlich akzeptabel sind, bedeutet das - vereinfacht ausgedrückt - nichts anderes, als dass die betroffenen Betriebe ihre Verfahrensweisen im Zusammenhang mit ihren Reparaturmaßnahmen aufschreiben, dokumentieren und der EASA zur Genehmigung vorlegen. Die EASA ist bereit, hier Verfahrens- und Formulierungshilfe zu leisten.

Hintergrund der „Affäre" war, dass die EASA von der dänischen Aufsichtsbehörde darüber informiert worden ist, dass in Deutschland 4 Firmen Sicherheitsgurte reparieren, die zwar eine Part 145 Genehmigung haben, allerdings nicht - wie gesetzlich vorgeschrieben - im Besitz von zugelassenen Instandhaltungsunterlagen sind. Aus diesen Gründen können sie legal keine Instandhaltung durchführen

Die EASA hat in Folge dessen eine Proposed Airworthiness Directive (PAD) erstellt, in der eine Inspektion sowie der anschließende Austausch der betroffenen Sicherheitsgurte angeordnet werden sollten (PAD 10-010 am 13.01.2010 veröffentlicht). Hierbei handelte es sich - wie der Name schon sagt - noch nicht um die endgültige Fassung, sondern lediglich um einen Vorschlag, der mit der Aufforderung an das Publikum zur Kommentierung versehen war. Bis zum Ende der Kommentierungsfrist am 10.02.2010 ist eine Vielzahl von Kommentaren zu der PAD eingegangen, auch von der IAOPA-Europa und befreundeten Verbänden.

Die EASA betonte, dass sie zu keinem Zeitpunkt die Arbeit der betroffenen Firmen in Frage gestellt hat. Da es aber die Hauptaufgabe der EASA ist, eine europäische Standardisierung durchzusetzen, hat sie sich zu einem Eingreifen gezwungen gesehen.

Ein Sturm im Wasserglas, aus dem alle Beteiligten einschließlich der EASA nur lernen können: Miteinander zu reden ist allemal zielführender als ungeprüft Irritationen entstehen zu lassen.


Nachtrag vom 04.03.2010:

Die offizielle schriftliche Bestätigung der EASA, dass es keine AD geben wird, liegt uns mittlerweile auch vor. Darin heißt es:

Nach einer Diskussion der eingegangenen Kommentare zur PAD 10-010 wurde heute entschieden, KEINE neue PAD bzw. AD zu dieser Thematik mehr herauszugeben.

Alternativ dazu soll jedoch ein Safety Information Bulletin (SIB) herausgegeben werden, welches die rechtliche Situation der reparierten Sicherheitsgurte deutlich machen soll.

Die betroffenen Betriebe haben die Möglichkeit, sich die bei ihnen verwendeten Reparaturverfahren gem Regulation (EC) No. 1702/2003 Annex Part 21 Subpart M von der EASA genehmigen zu lassen.

 

 



 

 
         
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