Die Untätigkeit der Regierung von Oberbayern (eine Folge der vom bayerischen Wirtschaftsministerium ergangenen Weisung) wurde vom Gericht als grober Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip gerügt. Erörtert wurde auch die von der Regierung vorgelegte, aber noch lange nicht rechtswirksame Änderung des Landesentwicklungsprogrammes, nach der keine zivilen Flugplätze mehr genehmigt werden sollen. Gleichwohl könne das Gericht nicht selbst die Genehmigung erteilen. Da noch etliche Fragen offen waren und das Gericht die Behörde zu einem wie immer gearteten Bescheid veranlassen wollte, wird nunmehr an dem weiteren Termin weiter verhandelt.Bitte kommen Sie zum Termin: 19.11.09, 10:00 Uhr VGH München, Ludwigstr. 23, Saal 3.
SIBYLLE GLÄSSING-DEISS
Vizepräsidentin AOPA-Germany e.V.