Die Wehrbereichsverwaltung Süd hat mit Schreiben vom 11. Juni mitgeteilt, dass sie Fürsti im Sofortvollzug als Flugplatz entwidmen lassen will. Damit wäre das Areal nur noch eine große Wiese mit einem großen streifen Beton in der Mitte.Hiergegen hat die Fürsti-Betreibergesellschaft unmittelbar Widerspruch eingelegt, der vom Verwaltungsgericht München jedoch als „unzulässig mangels Antragsbefugnis" zurückgewiesen wurde. Spannend zu beobachten ist, dass der Widerspruch gegen die „normale" Entwidmung noch im Januar diesen Jahres vor Gericht zugelassen wurde, gegen den „Sofortvollzug" in der gleichen Angelegenheit jedoch nicht mehr, da wir jetzt als nicht antragsbefugt gelten.
Gegen diese für uns unverständliche Entscheidung wurde sofort beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingereicht, auf die Entscheidung warten wir derzeit.
In der Zwischenzeit mußte auf Anordnung des Luftamtes Süd der Flugbetrieb in Fürstenfeldbruck am 22. Juni vorerst eingestellt werden, auch wurde vom Luftamt Süd der Antrag auf Erteilung unserer Betriebsgenehmigung mit Hinweis auf den geänderten Landesentwicklungsplan wie erwartet abgelehnt.
Übrigens: Noch am 27. Mai schrieb der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Schmidt, dass die Entscheidung über unseren Widerspruch gegen die Entwidmung von Fürsti zunächst zurückgestellt sei. Diese Aussage war leider nur für gerade einmal zwei Wochen verbindlich, jetzt hat man es offenbar eiliger.
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