Wer sein Sprechfunkzeugnis vor dem 24.09.2008 (Inhaber einer Übergangsbescheinigung) erworben hat, kann nur noch bis Ende 2011 seine Sprachprüfung als Verlängerungsprüfung für Level 4 unter vereinfachten Bedingungen ablegen. Ab 1. Januar 2012 ist eine Erstprüfung zu absolvieren, die deutlich zeitaufwendiger und teurer ist.Weitere Infos und Kontakte zu Sprachprüfern erhalten Sie bei der AOPA-Geschäftsstelle.