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  Muss die Bundesregierung zahlen?
Die wirtschaftlichen Folgen des Flugverbots
  20.04.2010

Die wirtschaftlichen Folgen des von der Bundesregierung ausgesprochenen Flugverbots wegen der über Europa dahinwandernden Aschewolke sind zurzeit noch nicht absehbar. Fest steht allein, dass sie mit jedem weiteren Tag, um den das Flugverbot verlängert wird, neue, bisher nicht gekannte Dimensionen erreichen.

Der Verkehrsminister argumentiert mit der Sicherheit - womit auch sonst? Als ob es den Airlines um etwas anderes ginge! Man darf davon ausgehen, dass auch und gerade die Airlines ein hohes Interesse daran haben, sich selbst und anderen aufgrund leichtfertigen Umgangs mit der Problematik keinen historischen Schaden zuzufügen. Das Sicherheitsargument darf deshalb nicht dazu dienen, jede Diskussion über den Sinn und den Umfang der Maßnahmen von vornherein im Keim zu ersticken und womöglich denjenigen, der berechtigte Fragen stellt, von vornherein als geradezu gewissenlos hinzustellen, dem Umsätze vor Menschenleben gehen.

Doch was kann man der Bundesregierung konkret vorwerfen? Ist sie nicht verpflichtet, ihre Bürger zu schützen, auch notfalls mit Maßnahmen, die sich möglicherweise im Nachhinein als überzogen herausstellen könnten? Ist Rigorosität in der derzeitigen Ungewissheit nicht besser als eine womöglich zu laxe Haltung?

Eines steht fest: Man kann von der Bundesregierung nicht erwarten, dass sie Kenntnisse, die sie erst morgen haben kann, bereits heute ihren Entscheidungen zugrundelegt. Eines Tages werden wir alle klüger sein. Und erst dann wird sich herausstellen, ob die Regierung „richtig" oder „falsch" gehandelt hat. Nur - was bedeutet das für den Augenblick und was bedeutet das für eventuelle Zahlungsansprüche gegen die Regierung?

Rechtlich betrachtet, ist das, was wir im Moment erleben, der klassische Fall des Gefahrenverdachts, Jurastudenten üblicherweise anhand des Falles klargemacht, dass die Polizei durch einen Anruf davon erfährt, in einem Kaufhaus sei eine Bombe deponiert worden. Trifft das überhaupt zu, besteht die Gefahr also überhaupt und wenn ja, in welchem Umfang? Soll man den Anruf ernst nehmen und das Kaufhaus räumen oder soll man erst einmal abwarten? Ein Abwarten hat angesichts des Umfangs der möglichen Gefahr natürlich von vornherein auszuscheiden. Das Kaufhaus räumen/ den Luftraum sperren kann und darf natürlich nicht die einzige Maßnahme bleiben, obwohl sie es theoretisch hier sein könnte: Die Wolke wird sich durch Zeitablauf sicherlich auflösen, die Bombe dagegen nicht. Was beide Fälle gemeinsam haben, ist aber die bestehen bleibende Ungewissheit unmittelbar nach der Sperrung. Die vorläufige Maßnahme kann und muss deshalb dazu genutzt werden, herauszufinden, was denn nun wirklich los ist (sog. Gefahrerforschungsmaßnahmen). Mit der ersten, vorläufigen Maßnahme setzt sich der Staat also selbst unter den Handlungszwang, möglichst schnell endgültige Klarheit zu schaffen, um ggfls. die Sperrung wieder aufzuheben.

Ob die Bundesregierung diesen Prinzipien entsprechend gehandelt hat, wird sicherlich noch zu diskutieren sein.

Doch was bedeutet das für eine Haftung oder eine eventuelle Ausgleichsverpflichtung der Regierung? Eine Amtshaftung dürfte schwer zu begründen sein, zumal sie ein Verschulden voraussetzt, also Vorsatz oder zumindest Fahrlässigkeit der Regierung. Angesichts ähnlicher Reaktionen in unseren Nachbarländern ist es jedenfalls zurzeit nicht sehr wahrscheinlich, dass ein solcher Nachweis gelingen könnte.

Den verständlichen Unmut der Airlines in Ehren - aber kann es wirklich darum gehen, der Regierung einen fahrlässigen oder gar vorsätzlichen falschen Umgang mit der derzeitigen Situation vorzuwerfen? Dies dürfte bei den meisten Bürgern auf Unverständnis stoßen und die Sympathien eher dem Verkehrsminister mit seinen holzschnittartigen öffentlichen Einlassungen zutreiben.

Deshalb ist die Frage zu stellen: Um was geht es denn wirklich? Um ein Naturereignis, das sich für die Airlines zu einer handfesten Naturkatastrophe auszuwirken scheint. So wenig diese von Menschenhand zu beeinflussen ist, so sehr besteht die allgemeine Erwartung der Bevölkerung an die Regierungen, sie zu schützen - und das lieber etwas zu streng als zu lax.

Hier und genau hier liegt dann auch der rechtliche Schlüssel für die Abwicklung der Folgen: Diese Katastrophe trifft uns alle, und wir alle wollen, dass wir möglichst intensiv vor ihr geschützt werden. Wenn das aber so ist, dann kann den Airlines, die ja nur aus Zufall in der ersten Reihe der Betroffenen stehen, der schwarze Peter nicht vollständig überlassen bleiben.

Rechtlich gewendet ist hier vom enteignungsgleichen Eingriff die Rede: Die Regierung hat die Luftraumsperrung aufgrund des § 11 Luftverkehrs-Ordnung angeordnet. Wird eine Vorschrift - wie hier geschehen - derart intensiv angewendet, dass hierdurch das Recht der Betroffenen am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb beeinträchtigt wird, dann ist ihnen hierfür eine angemessene Entschädigung zu zahlen.

Sinnvollerweise kann es dabei nur um eine mit den anderen EU-Mitgliedstaaten abgestimmte Lösung gehen, nicht zuletzt, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Nicht nur insofern liegt der Vergleich zum 11. September nahe. Auch damals haben die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten in abgestimmter Weise Unterstützungen an ihre Airlines gewährt, nicht so großzügig wie die USA an die ihren, aber immerhin hoch genug, um damit zum Ausdruck zu bringen: Dies ist ein Ereignis, das sicherlich vordergründig die Airlines trifft, in Wirklichkeit aber gesamtgesellschaftliche Dimensionen hat. Es ist deshalb nicht mehr als recht und billig, auch die Lasten zu vergesellschaften.

Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla
Präsident der AOPA-Germany

 

 




 

 
         
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