Das Luftamt Süd hätte die Flugplatzgenehmigung längst erteilt, weil bei der Antragstellung im Jahr 2006 ein Rechtanspruch auf die Genehmigung bestand. Zudem weiß jeder Pilot, dass in der Region München ein konkreter Bedarf für einen Flugplatz für die Allgemeine Luftfahrt besteht. Das Verfahren ist leider ein Lehrstück über unsere politischen Verflechtungen und der Versuche wirtschaftlicher Einflussnahmen.
Es folgte eine politische Kehrtwendung innerhalb der Bayerischen Regierung. Das Luftamt Süd wurde gehindert, die Genehmigung zugunsten des Flugplatzes Fürstenfeldbruck zu erteilen. Dies war die Folge einer vom bayerischen Wirtschaftsministerium ergangenen Weisung.
Zur Verhinderung des Flugplatzes wurde nachträglich von der Regierung eine Änderung des Landesentwicklungsprogrammes vorgelegt, nach der in der Region München keine zivilen Flugplätze mehr genehmigt werden sollen. Dieser ist jedoch noch lange nicht rechtswirksam. Das Gericht muss nun auch darüber entscheiden, ob und inwieweit solche künftigen Planungsänderungen berücksichtigt werden müssen.
Da bei dem letzten Termin am 30.09.09 noch etliche Fragen offen waren, wird nunmehr an dem neuen Termin weiter verhandelt.
Bitte kommen Sie zum Termin: 19.11.09, 10:00 Uhr VGH München, Ludwigstr. 23, Saal 3.
SIBYLLE GLÄSSING-DEISS
Vizepräsidentin AOPA-Germany e.V.