Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in einem jetzt zugestellten Beschluss vom 05.03.07,
Az.:3K3010/06 , erfreulicherweise wieder zugunsten eines AOPA-Mitgliedes entschieden. Es handelt sich um ein Eilverfahren gegen den Sofortvollzug des Lizenzwiderrufes. Dieser Pilot hatte die ZÜP aus rechtsstaatlichen Gründen verweigert. Bemerkenswert ist hierbei, dass es sich um eine andere Kammer und andere Richter handelt, als bei dem ebenfalls zugunsten eines AOPA-Mitgliedes gewonnenen Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe,
Az.:11K2471/06 vom 30.11.2006.