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  5. AOPA-Musterverfahren gegen die ZÜP gewonnen   20.03.2007

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in einem jetzt zugestellten Beschluss vom 05.03.07, Az.:3K3010/06 , erfreulicherweise wieder zugunsten eines AOPA-Mitgliedes entschieden. Es handelt sich um ein Eilverfahren gegen den Sofortvollzug des Lizenzwiderrufes. Dieser Pilot hatte die ZÜP aus rechtsstaatlichen Gründen verweigert. Bemerkenswert ist hierbei, dass es sich um eine andere Kammer und andere Richter handelt, als bei dem ebenfalls zugunsten eines AOPA-Mitgliedes gewonnenen Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, Az.:11K2471/06 vom 30.11.2006. 


Das Gericht hat die Frage der Bundesratszustimmung als offen bezeichnet. Ferner wurde das Fehlen der Verordnung nach § 17 LuftSiG moniert. Erfreulicherweise hat das Gericht ausdrücklich gerügt, dass auch die dort noch zu regelnden Einzelheiten der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten noch nicht bestimmt wurden. Ferner wurde erstmalig von einem Gericht thematisiert, dass die Behörde im Falle von „Zweifeln" wegen der verweigerten Antragstellung diesen Zweifeln auf polizeilichem Wege hätte weiter nachgehen müssen. Dies ergebe sich aus dem Grundsatz der Amtsermittlung. Erst dann hätte möglicherweise ein Anlass für einen Widerruf der Lizenz vorgelegen.


 

 
         
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