Es gibt nunmehr eine weitere Berufungsverhandlung in Sachen ZÜP nach § 7 LuftSiG im Rahmen der Verweigerung der Antragstellung. Hier geht es also nicht um Vorstrafen. Es geht um die generelle Frage, ob von uns Piloten eine ZÜP verlangt werden kann. Der VGH verhandelt eigenständig, obwohl unser Musterfahren auch schon bereits beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist und auch schon beim Bundesverwaltungsgericht in der Revisionsinstanz vorliegt.Es handelt sich um mein eigenes Verfahren, Glässing-Deiss./.RP Stuttgart. Zur Erinnerung: In erster Instanz hatte das VG Stuttgart zugunsten der ZÜP-Verweigerer und gegen das RP Stuttgart entschieden; Urteil vom 28.03.2007, Az.: 3 K 3209/06. [www.aopa.de ].
Es handelte sich um das 7. AOPA-Musterverfahren.
Das RP Stuttgart musste gegen die Entscheidung in die Berufung gehen. Gegen diese Entscheidung und gegen das weitere Urteil eines ZÜP-Verweigerers vom 29.02.2008 wird nunmehr hier vor Ort in Stuttgart in den Räumen des VG Stuttgart und nicht in Mannheim verhandelt:
Verwaltungsgericht Stuttgart
Augustenstr. 5
70178 Stuttgart
24.07.2008, 10:00 Uhr Saal 5
Der Ausgang des Verfahrens ist völlig offen. Während zwischenzeitlich bundesweit mindestens 18 Gerichte die ZÜP-Verfahren ausgesetzt haben, bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wird dieses Verfahren durchgeführt. Die Verhandlung ist öffentlich. Jeder kann also als Publikum dabei sein.
Sibylle Glässing - Deiss
Vizepräsidentin AOPA e.V.
Rechtsanwältin