Es geht hierbei um das im Januar 2005 von der Bayerischen und der Hessischen Staatsregierung anhängig gemachte Verfahren der abstrakten Normenkontrolle. Bayern und Hessen hatten gerügt, dass gewisse Vorschriften des LuftSiG ohne die erforderliche Zustimmung des Bundesrates erlassen worden seien.Anlaß der jetzt angesetzten Verhandlung durch unser höchstes Gericht sind wohl auch oder vor allem (Spekulation seitens der AOPA) die rein militärischen Fragen anläßlich des Afghanistankrieges, die durchaus auch mit dem LuftSiG in Verbindung stehen:
- Vorsätzlich herbeigeführte Unglücksfälle
- Präventive Einsätze
- Eilkompetenz des Bundesverteidigungsministers
- Zulässigkeit bundesrechtlicher Eingriffsermächtigungen
- Erlaubte Einsatzmittel
Unser AOPA Musterverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der ZÜP nach § 7 LuftSiG ist von der Frage der Zustimmung des Bundesrates indirekt auch betroffen. Wir konnten wegen des Weihnachtsurlaubes der Berichterstatter und wissenschaftlichen Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht leider nicht erfahren, warum unser Verfahren nicht zugleich mit verhandelt wird. Ebensowenig ist derzeit zu erfahren, wann unser Verfahren 2 BvF 09/07 verhandelt wird.
Wir als AOPA werden selbstverständlich an der Verhandlung teilnehmen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger und Piloten , die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, wenden sich bitte schriftlich an das Bundesverfassungsgericht .
SIBYLLE GLÄSSING-DEISS
Vizepräsidentin
AOPA-Germany Verband der Allgemeinen Luftfahrt e. V.