Das VG Darmstadt hätte allerdings das BVerfG gar nicht anrufen dürfen, wenn es z.B. die anderen Argumente der bislang erfolgreichen Klagen der VG Stuttgart, Karlsruhe und Berlin für anwendbar gehalten hätte. Eine Anrufung des BVerfG ist nur zulässig, wenn die Entscheidung nur noch von einer formellen oder materiellen Grundrechtsfrage abhängig ist. Im Übrigen enthält der Vorlagebeschluss jedoch in Kurzform fast sämtliche unserer in den Musterklagen vorgebrachten Argumente der Schriftsätze. Der Beschluss ist extrem formalistisch formuliert und nicht leicht lesbar.
Das BVerfG muss jetzt über die Annahme dieser Vorlage entscheiden. Dies wird sicher etliche Monate in Anspruch nehmen. Sollte das BVerfG das Verfahren dann an sich ziehen, wird es wohl leider auch wieder mehrere Jahre bis zu einer Entscheidung dauern.
Sibylle Glässing-Deiss
Vizepräsidentin AOPA-Germany e. V.
Rechtsanwältin