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  Die ZÜP kommt vor das Bundesverfassungsgericht!   28.06.2007

Im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt vom 27.06.2007 in dem weiteren AOPA-Musterverfahren Torsten Jahn ./. Land Hessen Az.: 5 E 1854/06(3) und einem weiteren Verfahren eines anderen Piloten ist endlich der Durchbruch gelungen. Nach umfassendster und dankenswert sachkundiger Erörterung aller rechtlichen, politischen und persönlichen, sowie luftrechtlichen Besonderheiten zog sich das Gericht zur Beratung zurück.

Das Ergebnis: Das Verfahren wird ausgesetzt. Das VG Darmstadt ruft direkt das Bundesverfassungsgericht mit einem sog. Vorlagebeschluss nach § 80 BVerfGG i.V. m. Art. 100 GG an. Dies bedeutet, dass das Bundesverfassungsgericht ohne weitere Instanzen die Frage zu prüfen hat, ob § 7 LuftSiG i.V.m. § 4 Abs. 1 Ziff. 3, Abs. 3 LuftVG verfassungsgemäß zustandegekommen ist. Die Einzelheiten sind noch nicht bekannt. Der Beschluss liegt schriftlich noch nicht vor.

Dies bedeutet, dass das Gericht die auch von anderen Gerichten bereits angesprochenen Verfassungsfragen nunmehr zum Anlass nimmt, sofort einen Vorlagebeschluss zu machen. Selbst in den zahlreichen AOPA-Eilverfahren wurden die Fragen der Verfassungswidrigkeit sowohl bezüglich der Bundesratszustimmung, als auch bezüglich der Grundrechtsverletzungen in unterschiedlicher Intensität angesprochen, jedoch nie entschieden. Eilverfahren seien dazu nach Auffassung einiger Gerichte nicht geeignet. Die Verwaltungsgerichte in München und Stuttgart hatten in den bereits veröffentlichten AOPA-Musterverfahren und Hauptsacheentscheidungen andere, jedoch nur im Luftrecht, z.B. LuftVG oder im LuftSiG verankerte Gründe gesehen, den ZÜP-Klagen der Piloten stattzugeben. So erfreulich diese Erfolge waren, bedeuteten diese Erfolge dennoch den notwendigen weiteren, jahrelangen Gang durch die Instanzen.

Durch den jetzigen Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichtes Darmstadt werden die Instanzen „übersprungen". Allerdings könnte das Bundesverfassungsgericht im ungünstigsten Fall diesen Beschluss zurückweisen. Bis dahin, bis zur Annahme oder Abweisung durch das Bundesverfassungsgericht kann es ein oder zwei Jahre oder noch viel länger dauern.

Die Richter in Darmstadt müssen den Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht erst noch formulieren. Das wird eine „Doktorarbeit" Erst diese „Doktorarbeit", die noch Wochen dauern wird, wird dann vom VG Darmstadt nach Karlsruhe geschickt. Entscheidend ist, dass die Richter hierbei die Verfassungswidrigkeit als allein entscheidend ansehen und begründen können und nicht, wie die Richter in München und Stuttgart, sonstige Gründe hatten, den Klagen stattzugeben. Damit wurden zwar zugunsten der Piloten die Prozesse gewonnen. Immerhin auch wichtige Meilensteine. Ein Vorlagebeschluss zum Verfassungsgericht war damit aber nicht mehr zulässig.

Für die Richter in Darmstadt kam es erfreulicherweise endlich "nur" noch auf das Grundgesetz an. Derzeit ist noch nicht bekannt, welche Gewichtung die Richter in Darmstadt auf die Themen der Bundesratszustimmung, bzw. der Verletzung der Grundrechte legen. Den Piloten geht es vorrangig darum, ob der Gesetzesinhalt und die Ausführungspraxis selber mit all ihren Auswüchsen verfassungsgemäß sind!

Wir Piloten wollen nicht gewinnen, weil der Bundesrat nicht zugestimmt hatte, sondern weil das Gesetz inhaltlich verfassungswidrig ist.

Uns Piloten geht es nicht um die sog. formelle Verfassungsmäßigkeit, sondern um die materielle !!!!

Es geht um die Grundrechte. Wir können aber keinen Richter dazu zwingen, den Vorlagebeschluss so zu formulieren, wie wir das wollen.

Wir haben aber gute Hoffnung, dass diese Richter auch Art. 2 GG mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Anwendbarkeit der ZÜP auch ohne Terrorbezug und ohne konkrete Kriterien thematisieren. Das ist durchgeklungen.

Die AOPA wird unmittelbar nach Erhalt des schriftlichen Beschlusses des VG Darmstadt die Innenministerien des Bundes und der Länder, die Verkehrsministerien und sämtliche Luftfahrtbehörden und Luftsicherheitsbehörden anschreiben mit der Aufforderung, die ZÜP sofort auszusetzen. Wir sind auf die Reaktionen der Politik gespannt. Immerhin hatte das Bundesinnenministerium nach dem von der AOPA gewonnenen ersten Mustereilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig auf Anfrage erklärt, dass ein Umdenken nur aufgrund erstinstanzlicher Urteile nicht stattfinden werde. Dies sei möglicherweise anders, wenn ein höchstinstanzliches Urteil vorläge oder ein Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht. Dies ist jetzt der Fall.

Es ist zu erwarten, dass nunmehr auch alle anderen, mit dem ZÜP-Thema befassten Verwaltungsgerichte die Verfahren aussetzen werden. Wir werden in Kürze weiter berichten, insbesondere auch, sobald der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Darmstadt schriftlich vorliegt.

Sibylle Glässing - Deiss
Vizepräsidentin AOPA-Germany e.V.
Rechtsanwältin




 

 
         
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