Eigentlich geht es die Frage der Zustimmungspfllicht der Bundesländer zum LuftSicherheitsgesetz für militärische Eingriffe. Wie bekannt ist, wurde bereits der Schießbefehl vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Morgen geht es um weitere zunächst nur formale Zuständigkeiten, nämlich ob zur Abwehr terroristischer Angriffe aus der Luft die (Landes)Polizeien oder die Bundeswehr zuständig ist. Wie soeben bekannt wurde, hat Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Wiesbaden auf eine saubere Rechtsgrundlage für Einsätze der Bundeswehr gedrungen, Bayern und Hessen hatten bereits im Jahre 2005, unmittelbar nach Erlass des § 7 LuftSiG gegen die damalige rot-grüne Bundesregierung geklagt.
Erstaunlicherweise hat er sich nun im Interview auch zur ZÜP geäußert:
Nach Ansicht Hessens hat der Bund in das Luftsicherheitsgesetz zudem Ermächtigungen eingebaut, die in die Hoheit der Länder eingreifen. ,,Wenn ein Pilot seinen Pilotenschein verlängert haben will, ist das Aufgabe der Landesverwaltung. Das kann der Bund einfach an sich ziehen und regeln. Das hätten wir dann alles staunend entgegenzunehmen. Das halten wir nicht für richtig", erklärte Bouffier. In dieser Frage hätte der Bundesrat zustimmen müssen.
Die AOPA ist bei dem Termin vor dem Bundesverfassungsgericht anwesend. Wir werden berichten.
SIBYLLE GLÄSSING-DEISS
Vizepräsidentin
AOPA-Germany
Verband der Allgemeinen Luftfahrt e. V.