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  Wir haben den Kampf gegen die ZÜP doch noch nicht verloren
  13.08.2010

Wir hatten bereits vorab berichtet: Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 4. Mai 2010, der zuvor nicht angekündigt wurde und erst am 11. Juni 2010 mit einer Pressemitteilung veröffentlicht wurde, festgestellt, dass § 7 LuftSiG mit dem Grundgesetz vereinbar sei, da es der Zustimmung des Bundesrates nicht bedurfte und weitere Grundrechtsverletzungen nicht erkennbar seien.

Diese Pressemitteilung war irreführend. Erst aus dem später veröffentlichten Wortlaut des Beschlusses ergab sich, dass das Bundesverfassungsgericht die in unseren AOPA-Musterverfahren immer wieder gestellten rechtlichen Fragen nur teilweise geprüft hatte. Wir hatten vorrangig gerügt, dass das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung mit der ZÜP verletzt sei. Dies wurde in diesem Beschluss gerade nicht geprüft. Dies lag daran, dass wir als AOPA, bzw. für unseren Musterkläger die relevanten Fragen dem Bundesverfassungsgericht in Form einer Verfassungsbeschwerde noch nicht vorlegen durften. Es war das VG Darmstadt, das nur diese Frage der Bundesratszustimmung als sogenannte Richtervorlage prüfen lassen wollte. Das Thema der fehlenden Bundesratszustimmung war in unseren Musterverfahren nur ein Nebenaspekt. Immerhin hätte die Politik veranlassen können, dass der Bundesrat nachträglich zustimmt. Dennoch hatten wir mit diesem Argument etlichen Piloten bei diversen Gerichten zunächst wieder zu ihrer Lizenz verhelfen können. Viele unserer bundesweit durchgeführten AOPA-Musterverfahren wurden daraufhin seit 2007 von anderen Gerichten ausgesetzt.

Eine Verfassungsbeschwerde eines betroffenen Bürgers ist nämlich nur dann zulässig, wenn zuvor alle Instanzen ausgeschöpft wurden. Eines unserer AOPA-Musterverfahren ist bereits bei der 3. Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Erst jetzt konnten wir beim Bundesverwaltungsgericht eine Wiederaufnahme beantragen und haben um eine schnelle Entscheidung gebeten. Danach ist der Weg zur Verfassungsbeschwerde frei. Die AOPA wird diesen Weg gehen.

Wir kämpfen aber weiterhin auch politisch. Im Koalitionsvertrag zwischen Schwarz-Gelb nach der letzten Bundestagswahl war ausdrücklich festgelegt worden, dass die ZÜP „zu überprüfen" sei. Die FDP sieht bei der ZÜP wie bei der Vorratsdatenspeicherung die Freiheitsrechte der Bürger gefährdet und hat wegen mangelhafter Gefahrenprognose die ZÜP als überflüssig bezeichnet. Die CDU hat mittlerweile auch einige kritische Stimmen verlauten lassen. Außerdem hatte unsere Nachfrage beim Bundesinnenministerium im Jahr 2009 ergeben, dass nur ca. 0,19 % der überprüften Piloten für unzuverlässig erklärt wurden (Nach unserer Kenntnis meist im Zusammenhang mit Insolvenzvergehen bei Selbständigen). Das Bundesinnenministerium hat noch nicht einmal Erkenntnisse darüber, aus welchen Gründen angeblich ein Pilot unzuverlässig sein soll. Dabei ist der Zweck der ZÜP nach § 1 LuftSiG:

Dieses Gesetz dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeug-entführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen.

In keinem Fall wurden von den sogenannten Luftsicherheitsbehörden Erkenntnisse über terroristische Taten oder Planungen gewonnen. Nach diesen wurde nicht einmal gezielt gesucht.

Wir wollen diesen Generalverdacht gegen alle Piloten mit deutscher Lizenz und die Existenzgefährdung bei Berufspiloten wegen nicht relevanter sonstiger Straftaten nicht hinnehmen. Wir wollen auch nicht hinnehmen, dass wie bisher schon viele Hunderte von Piloten aus diesem unserem Land ausflaggen und diejenigen, die diesen Weg nicht gehen können, zunehmend staatsverdrossen werden.

Wir hoffen auch auf die Zukunft der neuen Lizenzen bei der EASA. Denn die Entwürfe der neuen europaweit einheitlichen Vorschriften zur Lizenzierung von Piloten durch die EASA sehen ausdrücklich keine Zuverlässigkeitsüberprüfungen mehr vor. Die deutschen Behördenvertreter konnten sich europaweit mit ihrer Überwachungsmentalität nicht durchsetzen. Es hat sich also ausgezahlt, dass die europäische IAOPA ihre klare Position in Brüssel vorgetragen hat.

Einige Hardliner in Deutschland wollen allerdings auch bei diesen europäischen Lizenzen eine rein deutsche Regelung vorschalten, nach der in Deutschland nur mit ZÜP geflogen werden darf.

Deshalb kämpfen wir weiter zweigleisig: Beim Bundesverfassungsgericht und bei der Politik.

RAin Sibylle Glässing-Deiss
Vizepräsidentin AOPA-Germany



 

 
         
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