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  Keine wesentlichen Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht zur ZÜP, jedoch zur militärischen Terrorabwehr nach dem LuftSiG   11.02.2010

In der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Luftsicherheitsgesetz am 10.02.2010 wurde zunächst über die formale Frage der Zustimmungspflicht der Bundesländer zum LuftSicherheitsgesetz gesprochen. Beim Vortrag der Länder Bayern und Hessen entstand im Publikum der Eindruck, dass es nur um föderale Eitelkeiten ging und nicht um Inhalte.

Die Richter hatten eine ganz andere Thematik. Deshalb war neben den Innenministern der Länder, die persönlich anwesend waren, und zahlreichen Vertretern der Bundesministerien auch die höchsten Vertreter der Bundeswehr, der Bundespolizei, des BKA usw. geladen und wurden ganztägig umfassend angehört.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits den Schießbefehl gekippt hatte, wollten die Richter offensichtlich die weiteren Bestimmungen des LuftSiG über das Verhältnis von Polizei und Bundeswehr im Inneren, sowie Warnschüsse und das Abdrängen von Flugzeugen klären. Die Richter haben herausgearbeitet, dass die tatsächlichen und militärischen Möglichkeiten zur Terrorabwehr ungeeignet sind.

Gehe es also in Wirklichkeit um die Möglichkeit, die Bundeswehr im Inland zunächst zur Luftabwehr, später aber vielleicht generell einzusetzen? Dies wollten die Richter wohl abwehren. Es fiel auch die Vokabel von den Lehren aus Weimar. Dies solle sich nicht wiederholen.

Hierzu die Kommentare der Fernsehanstalten:

http://www.tagesschau.de/inland/luftsicherheitsgesetz118.html

http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video652302.html+

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/29/0,3672,8031421,00.html

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/968138/Karlsruhe-prueft-Bundeswehr-Einsatz-#/beitrag/video/968138/Karlsruhe-prueft-Bundeswehr-Einsatz-

http://www.n24.de/news/newsitem_5834135.html

Die Zustimmungspflicht der Bundesländer zum LuftSicherheitsgesetz war zur Verhandlung in Karlsruhe nur der Aufhänger.

Unser AOPA-Musterverfahren und unsere weiteren Urteile wurden dabei zwar auch angesprochen, jedoch die ZÜP, da noch nicht offizieller Verhandlungsgegenstand, nur am Rande thematisiert. Immerhin hatte der hessische Innenminister, Herr Bouffier, die ZÜP erwähnt.

Bisher gibt es noch kein Datum für die Verkündung des Urteils zur Frage der Zustimmungspflicht der Bundesländer zum LuftSicherheitsgesetz. Erfahrungsgemäß dauert es etliche Monate bis zur Urteilsverkündung.

Unser AOPA-Musterverfahren mit dem Vorlagebeschluss des VG Darmstadt zur ZÜP vor dem Bundesverfassungsgericht ruht leider quasi derzeit bis zum Urteil über diese Verhandlung über das Verfahren von Bayern und Hessen.

Die Zustimmungspflicht ist für uns Piloten ja nur eine rein formale Angelegenheit bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung der ZÜP. Uns geht es ja vielmehr um die hochrangigen Grundrechtsfragen der informationellen Selbstbestimmung und der Menschenwürde und des Generalverdachtes gegen Piloten. Gleichwohl wäre ein rein formaler Etappensieg gegen die ZÜP auch schon ein Erfolg. Immerhin hat die ZÜP dazu geführt, dass viele, viele Piloten aus Staatsverdrossenheit ausgeflaggt haben. Andere (Berufs) Piloten, die z.B. wegen Insolvenzvergehen negativ gezüppt wurden, haben ihre Existenzgrundlage verloren.


SIBYLLE GLÄSSING-DEISS
Vizepräsidentin
AOPA-Germany
Verband der Allgemeinen Luftfahrt e. V.




 

 
         
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