„Stell dir vor, es ist Krieg, und keiner geht hin." Diese Metapher ist für Tausende bayerischer Privatpiloten in gewisser Weise wahr geworden. Die Bundesrepublik will die Hobbyflieger zu einer Sicherheitsüberprüfung zwingen - aber so lange diese sich einfach nicht darum kümmern, sind den vollziehenden bayerischen Beamten die Hände gebunden. Schuld an der peinlichen. Situation sind Bundespolitiker: In Berlin ist so schlampig an einem Sicherheitsgesetz gestrickt worden, dass es nutzlos ist, solange kein potentiell Verdächtiger freiwillig mitmachen will.Diese Lizenz zum Däumchendrehen manifestiert sich in einem Urteil, das ein Privatflieger beim Münchner Verwaltungsgericht erstritten hat. Weil die bundesweit bisher einmalige Hauptsache-Entscheidung für das Luftamt Südbayern eine böse Niederlage darstellt, will die Behörde sie umgehend vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) anfechten - hofft aber klammheimlich darauf, dass dort gleich die gesamte Gesetzesregelung für verfassungswidrig erklärt wird.
Darum geht es kurz gesagt: Durch den Irrflug eines Motorseglers um Frankfurts Hochhäuser war die private Fliegerei Anfang 2003 in den Blickpunkt der Sicherheitspolitik gerückt. Deshalb nahm man sich in Berlin das Luftsicherheitsgesetz vor, das bis dahin nur für die Zuverlässigkeitsüberprüfung des Personals der Flughafenbetreiber und Luftfahrtunternehmen gedacht war. Es wurden rasch ein paar Zeilen für Piloten eingeflochten, die ihre Flugzeuge nur zu privaten Zwecken nutzen. Man wollte durch diese Änderung erreichen, dass die Luftsicherheitsbehörden Informationen über diese Privatpiloten beim Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt, beim Bundesamt für Verfassungsschutz oder bei der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen einholen dürfen. Zu diesem Zweck sollen die vielen Privatpiloten, die zwar eine gültige Lizenz, aber noch keine solche Sicherheitsüberprüfung haben, deren Einleitung selbst beantragen.
Nicht zuletzt, weil in der Regierungsdrucksache Nr. 520/1/06 steht: „Nach einhelliger Expertenmeinung gehen die größten Gefahren von den Privatfliegern aus", ging der Münchner Hobbyflieger Heimo Kandler auf die Barrikaden. Er wollte sich nicht so pauschal verdächtigen lassen und weigerte sich, die Überprüfung überhaupt zu beantragen. Nach einigem Hin und Her belegte das Luftamt den leidenschaftlichen Flieger mit einem Startverbot. Kandler klagte. In der Verhandlung äußerten die Richter zwar Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 7 Luftsicherheitsgesetz. Sie beschränkten sich dann aber auf die Feststellung, dass Kandler laut Gesetz nur dann an seiner Überprüfung mitwirken müsse, wenn er sie beantrage - im Gesetz stehe aber nicht, dass er zu diesem Antrag verpflichtet sei. Also dürfe das Amt gegen ihn auch keine Sanktionen verhängen (Az.: M 24K 06.2603).
Oberlandesanwalt Peter Samberger war nach der Verhandlung geplättet: „Da hat der Bundesgesetzgeber die Vollzugsbehörden sauber im Regen stehen lassen." Am Donnerstag erklärte Regierungsrat Anton Meyer vom Luftamt Südbayern der SZ, dass nun Berufung eingelegt worden sei: Selbstverständlich erwarte sich seine Behörde vom VGH die Bestätigung ihrer Rechtsauffassung, dass die Weigerung eines Piloten, einen Antrag zur Zuverlässigkeitsprüfung zu stellen, zum Verlust der Lizenz führe. Und nach kurzem Zögern sagte er: „Wir erwarten aber auch die Klärung der zentralen, von uns schon im Gesetzgebungsverfahren ausführlich thematisierten Frage, ob das Luftsicherheitsgesetz formell verfassungskonform ist." Ekkehard Müller-Jentsch
Die ZÜP in der Süddeutschen Zeitung.
Nach dem jetzt erst zugestellten Urteil des VerwG München vom 28.09.2006 ist die ZÜP wieder ein Thema für die Öffentlichkeit. Siehe auch den Artikel in der FAZ vom 15.05.2005 und der Frontal 21 Beitrag.