In § 17 LuftSiG war bereits eine Kostenverordnung angekündigt worden. Nach der Rechtsprechung durften wir Piloten somit nicht darauf vertrauen, dass die ZÜP kostenfrei ist. Unser Rat: Zahlen Sie nur unter Vorbehalt mit folgendem Mustertext, den Sie in die Überweisung aufnehmen können:
Unter Vorbehalt der Rückforderung bei Verfassungswidrigkeit von § 7 LuftSiG.
Leider wird es eine schnelle Klärung nicht geben. Unser Muster-AOPA-Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die ZÜP kann noch Jahre dauern.