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  Neues zu den ZÜP-Gebühren
  31.01.2008

Zum 01.06.2007 trat die Luftsicherheitsgebührenverordnung in Kraft. Seither haben einige Behörden Gebührenbescheide sowohl für laufende ZÜP-Verfahren erhoben, als auch teilweise rückwirkend für ZÜP-Bescheide vor dem 01.06.2007. Die Gebühren sind sehr unterschiedlich, von ca. € 16,00 bis € 35,00. Leider ist die rückwirkende Erhebung von ZÜP-Gebühren zulässig.

In § 17 LuftSiG war bereits eine Kostenverordnung angekündigt worden. Nach der Rechtsprechung durften wir Piloten somit nicht darauf vertrauen, dass die ZÜP kostenfrei ist.

Unser Rat: Zahlen Sie nur unter Vorbehalt mit folgendem Mustertext, den Sie in die Überweisung aufnehmen können:

Unter Vorbehalt der Rückforderung bei Verfassungswidrigkeit von § 7 LuftSiG.

Leider wird es eine schnelle Klärung nicht geben. Unser Muster-AOPA-Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die ZÜP kann noch Jahre dauern.




 

 
         
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