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  Strafanzeige erstattet: Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg erpresst Piloten   25.02.2008

Die Abteilung Luftsicherheit der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (GOL) ist offenbar nicht gerade zimperlich, wenn es um die Eintreibung offener Rechnungen geht.

Pilot Frank Emmel erhielt ein Schreiben, in dem die GOL ihm erhebliche finanzielle Schwierigkeiten unterstellt, weil er eine Rechnung über 36 € für seine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) noch nicht bezahlt hatte. Das ist an sich schon frech genug, aber doch erst der Aufhänger für eine dreiste Nötigung durch die Landesbehörde: „Aufgrund der beschriebenen Notlage ist nicht auszuschließen, dass Sie für eine entsprechende Geldleistung bestechlich sind. (...) Die Wahrscheinlichkeit, wegen einer finanziellen Notlage empfänglich für Erpressungsversuche oder für die Begehung weiterer Straftaten zu sein, kann ich daher aufgrund des Sachverhaltes nicht ausschließen. Ich beabsichtige, die Feststellung Ihrer Zuverlässigkeit zu widerrufen.“

Die GOL will also einem Piloten die Zuverlässigkeit absprechen und damit seine Fluglizenz entziehen, seine berufliche Existenz zerstören, nur weil er eine Rechnung über 36 € nicht schnell genug bezahlt! Mittlerweile ist bekannt geworden, dass dieses Schreiben offensichtlich als Standardtext an ca. 50 Piloten versandt wurde!
Die GOL hat mit dem Schreiben nicht nur politisches Einfühlungsvermögen vermissen lassen, sondern nach Bewertung der Juristen in der AOPA-Germany die Grenze zu einem strafrechtlich relevanten Amtsdelikt überschritten. Die AOPA-Germany wird deshalb Strafanzeige wegen Nötigung, Verleumdung und Rechtsbeugung erstatten. Die mögliche Erpressbarkeit eines Piloten ist leider einer der diffusen Unterstellungen der ZÜP. Dass jedoch die ZÜP selber von einer Amtsperson zu einer Nötigung missbraucht wird, mit dem Ziel eine Gebührenzahlung zu erzwingen, dürfte nicht nur für unseren Verband eine alarmierende Dimension haben. Die in dem GOL-Schreiben angesprochene Gebühr war übrigens vier Tage vor Versand des Schreibens von Pilot Emmel bezahlt worden. Da die entsprechende Kostenverordnung erst Jahre nach Einführung der ZÜP veröffentlicht wurde, war lange Zeit umstritten, ob ZÜP- Gebührenbescheide überhaupt berechtigt sind.

Für Piloten ist die ZÜP seit ihrer Einführung in 2005 ein großes Ärgernis. Denn die Piloten sollen auf ihre Kosten vor den Sicherheitsbehörden regelmäßig nachweisen, dass von ihnen keine Terrorismusgefahr ausgeht. Bislang wurden noch keine Terroristen enttarnt, dafür aber viele Piloten etwa zu Strafanzeigen aus dem Straßenverkehr oder Insolvenzvergehen verhört, selbst wenn die Verfahren längst eingestellt wurden. Deshalb ist die Thematik auch Gegenstand eines Musterverfahrens unseres Verbandes und hat inzwischen das Bundesverfassungsgericht erreicht. Die ZÜP ist als Sicherheitskonzept obsolet und genauso löchrig wie eine Festung, bei der man auf einer Seite die Mauern vergessen hat: Denn die ZÜP gibt es nur für Piloten mit deutscher Fluglizenz, Piloten mit einer im Ausland erworbenen Fluglizenz werden nicht „gezüppt“. Die AOPA schlägt anstelle der sinnlosen ZÜP das AOPA-Airport-Watch-Programm vor, das auf eine enge Kooperation der Sicherheitsorgane mit den Piloten setzt, viel Verwaltungsaufwand einspart und sich in den USA nach dem 11. September 2001 hervorragend bewährt hat. In den USA kommen die Sicherheitsorgane folglich auch komplett ohne „ZÜP“ aus.

Soweit Ihnen das zugrundeliegende Rechtsinstitut der ZÜP nach §7 Luftsicherheitsgesetz und die bundesweite Protest- und Klagewelle nicht im Einzelnen bekannt sein sollte, verweisen wir auf die Informationen auf unserer Homepage. Dort sind über einen deutlich gekennzeichneten Schaltkasten auf der Startseite ausserdem alle Hintergrund- und Presseberichte einzusehen.

Das Schreiben der GOL finden Sie hier

 

Reaktionen aus Brandenburg

Der zuständige Minister, Reinhold Dellmann, hat binnen weniger Stunden nach unserer Intervention reagiert. Er hat sich persönlich gekümmert, hat angerufen, sich nach den Hintergründen erkundigt und hat dieses dumme Schreiben gemeinsam mit dem Leiter der Luftfahrtbehörde, Herrn Fried, konsequent entsorgt. Ein Entschuldigungsschreiben an die Betroffenen wurde auf den Weg gebracht, noch bevor die erste Zeile in den Medien oder im Internet erschien. Dafür haben die Herren meinen Respekt und Dank, auch wenn schon wieder der eine oder andere mäkelt, der Minister wollte nur sein Ministerium schützen. Das ist sein Job und wir haben andere Volksvertreter, die in solchen Fällen Wochen und Monate des öffentlichen Drucks benötigt haben, bevor eine Reaktion erkennbar wurde. Die Luftfahrt braucht Freunde in der Politik und keine Gegner.

Was die Strafanzeigen anbelangt, bin ich zunächst einmal grundsätzlich ein Gegner dieses Instruments. Zum einen, weil es die Atmosphäre sofort in einem Maß vergiftet, das eine spätere Verständigung und Gesprächsbereitschaft ausschließt. Zum anderen, weil man nicht ernsthaft erwarten kann, dass es bei solchen Anzeigen am Ende tatsächlich zu einer Verurteilung kommt. Die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung wäre sicher größer gewesen, wenn wir den Amtmann beim Falsch Parken erwischt hätten.

Dennoch kann ich diejenigen verstehen, die nach einer Strafanzeige rufen. Auch wenn dieser schlimme Vorfall ein Einzelfall in der Berlin/ Brandenburger Luftfahrtbehörde ist,ist er doch kein Einzelfall in unserer Republik. Meine Vorstandskollegin Sybille Glässing Deiss, die viele Gerichtsverfahren rund um die ZÜP erfolgreich begleitet hat, kann ein Lied von Fällen singen, die einem die Galle hochkommen lassen. Alle haben nicht das Geringste mit Terrorabwehr zu tun. Vor dem Hintergrund dieser Reihe von Vorfällen war dieser Brief der berühmte Tropfen, der die Fliegerseele zum Überkochen brachte.

Der AOPA-Vorstand hat sich die Zustimmung zu einer Strafanzeige nicht leicht gemacht und drei Tage von Samstag bis Montag diskutiert. Doch am Ende war die Zustimmung einstimmig. Ausschlaggebend war, dass hier ein Beamter, der in einer exponierten Vertrauensstellung mit sensiblen Daten des Bürgers umgeht, um mit einem breitem Ermessenspielraum über deren Zuverlässigkeit zu entscheiden, kaltschnäuzig und rechtsbeugend die Vernichtung einer beruflichen Existenz angedroht hat. Ich kann mich sehr gut in die Lage eines der Empfänger der Briefe versetzen mit dem ich in Kontakt stand:

Dieser Kollege als Flugplatzbetreiber und Berufspilot wurde mit seiner Familie über Tage in Angst, Schrecken und Ungewißheit versetzt.

Vor diesem Hintergrund müssen die Betroffenen eine Grenze ziehen, hinter der ausnahmsweise auch einmal die rote statt der gelben Karte gezogen wird.

Der Vorfall bestätigt alle Kritiker des LuftSiG, die behaupten, dass unsere Verwaltung mit dem Ermessensspielraum, den der Gesetzgeber mit dem schwammigen Begriff der Unzuverlässigkeit einräumt, überfordert ist.

Die General Aviation will durchaus ihren Beitrag leisten, um den Luftverkehr in dieser leider unsicheren Zeit ein wenig sicherer zu gestalten. Hierfür gibt es hundert gute Ideen. Zum Glück fangen immer mehr Menschen an zu begreifen, dass die ZÜP nicht dazu gehört.

Trotz allem warne ich davor, diesen Vorfall wieder einmal zum Anlass zu nehmen, das pauschale "Feindbild Behörde" aufzubauen. Ich persönlich arbeite mit diesem Amt seit Jahren konstruktiv zusammen. Dort sitzen viele Leute, die fachlich qualifiziert, ausgewogen und den Interessen der Luftfahrt zugewandt sind. Mit denen gemeinsam kann und muß man die Probleme lösen.

Dr. Klaus-Jürgen Schwahn
Vizepräsident AOPA

 



 

 
         
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