In einer bemerkenswert kurzen Verhandlung am 14.08.2008 hatten die Richter trotz der Komplexität der zu prüfenden umfänglichen Rechtsfragen kein Interesse an der Thematik gezeigt. Anders als sämtliche sonstigen Gerichte, die (auch bei dann ablehnenden Entscheidungen) sowohl das rechtliche, als auch das moralische Verhalten der Piloten mit großer Aufmerksamkeit begleitet hatten, kam es zu keiner Erörterung der Thematik. Weder die rein politische Gesetzgebung, noch die allgemeinen rechtlichen Fragen, noch das materielle oder formelle Verfassungsrecht wurden überhaupt hinterfragt. Aus den wenigen Bemerkungen war lediglich zu entnehmen: „Reiche Piloten", „es geht den Piloten doch nur um die Kosten" „das Ganze ist schlichtweg eine Voraussetzung, wenn man fliegen möchte", „wie ein Vereinsbeitrag, wenn man fliegen möchte".
Die bislang ergangenen positiven Urteile, insbesondere in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Rheinland-Pfalz wurden überhaupt nicht angesprochen. Darüber hinaus wollte das Gericht in der Linie bleiben, die in den leider negativen AOPA-Musterverfahren das VerwG Minden, Az.: 7 K 185/06 und das OVG Münster, Az.: 20 A 971/07 erlassen hatten. Leider ist auch sonst bei der Bezirksregierung Düsseldorf festzustellen, dass bei Vorstrafen, auch soweit sie Insolvenzvergehen und ähnliches beinhalten, eine Unzuverlässigkeit des Piloten unterstellt wird.
Es geht auch anders, siehe den zeitgleichen Beitrag über die Haltung in Rheinland-Pfalz und das VerwG Neustadt, Beschluss vom 05.08.2008, Az.: 3 L 674/08.NW .
Sibylle Glässing - Deiss
Vizepräsidentin AOPA e.V.
Rechtsanwältin