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  Was ist aus den Strafanzeigen gegen Hans-Jürgen Wegener geworden?
€ 36 nicht bezahlt = Unzuverlässig = Lizenzwiderruf ??? !!!
  13.08.2008

Die himmelschreiende und empörende Story über den Brief des Herrn Wegener ist bestens bekannt und hat nach unseren Veröffentlichungen bundesweit massivste Proteste hervorgerufen. Wir hatten nachfolgend erfahren, dass ein gleichlautendes Schreiben an ca. 50 weitere Piloten versandt worden war.


Die AOPA-Germany hatte sofort mit einer Benachrichtigung der zuständigen Ministerien und der Presse interveniert.

Herr Wegener wurde sofort versetzt und das Ministerium hat sich entschuldigt.

Ausserdem hatten wir Strafanzeige gegen Herrn Wegener erstattet. Der AOPA-Pilot, der uns als erster benachrichtigt hatte, hatte sich dieser Strafanzeige angeschlossen.

Es ist bedauerlich und gerade zu „sensationell", wie schnell nunmehr  quasi drei „Instanzen" gehandelt haben, um unsere Strafanzeige abzubügeln.

Gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwalt Potsdam vom 05.05.2008 hatten wir am 20.5.2008 Beschwerde eingereicht. Der Generalstaatsanwalt hatte sehr schnell, nämlich am 12.06.2008 die Beschwerde zurückgewiesen. Der ebenfalls umgehend von uns eingereichte Antrag auf gerichtliche Entscheidung (so genanntes Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 3 StPO) vom 25.06.2008 wurde vom Brandenburgischen Oberlandesgericht mit Beschluss vom 18.07.2008 zurückgewiesen.

Soweit im Beschluss auf die angebliche Unzulässigkeit unseres Schriftsatzes Bezug genommen wird, können wir dies nicht nachvollziehen.

Immerhin bestand die „Tat" in einem Schreiben, das ich notwendigerweise beilegen musste. Soweit verlangt wird, den Inhalt dieses Schreibens nicht noch einmal wortwörtlich in dem Klageerzwingungsantrag zu wiederholen, so ist dass eine Zumutung.

Soweit dann schließlich unter Ziff 3 darauf verwiesen wurde, dass der Klageerzwingungsantrag selbst im Falle der unterstellten Zulässigkeit nicht begründet wäre, war dies leider kaum anders zu erwarten. Auch soweit am Schluss in dem jetzt ablehnenden Bescheid aufgeführt wurde, dass das Schreiben „drastisch und sogar unverschämt" sei, wird ausgeführt, dass es an der fehlenden Strafbarkeit des Herrn Wegener verbleibe.

Warum haben wir als AOPA versucht, über Strafanzeigen in dieser Angelegenheit weiter zu kommen: Wir wollten durch diese Strafanzeigen möglichst vielen Behörden und möglichst vielen beteiligten Stellen diese Hintergründe und Umstände bekannt machen, bzw. immer neue Stellen beteiligen.

Sibylle Glässing-Deiss
Rechtsanwältin
Vizepräsidentin AOPA e.V.



 

 
         
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