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  Weiteres ZÜP-Musterverfahren, Düsseldorf, 14.08.2008
  12.08.2008

Es handelt sich um ein Hauptsacheverfahren 1. Instanz. Der Pilot hatte eine unbeschränkt gültige Segelfluglizenz mit TMG und Lehrereintrag. TMG wurde aufgrund der Weigerung des Piloten widerrufen und reine Segelfluglizenz mit FI, aber ohne TMG erteilt. Das VG Düsseldorf hatte bislang noch keine ZÜP-Verfahren durchgeführt. Es hatte leider jedoch ein negatives Eilverfahren in der gleichen Sache gegeben. Der Beschluss datiert bereits vom 29.08.2006. Mittlerweile sind allerdings zwei Jahre vergangen.

Seither haben sich immerhin zu Gunsten der ZÜP-Verweigerer folgende positive Fakten und Entscheidungen aufgrund weiterer AOPA-Musterverfahren ergeben:

Vorlagebeschluss Darmstadt
Urteil Stuttgart, Urteil München
Beschluss OVG Berlin
Urteil VHG Mannheim

Der Ausgang des Düsseldorfer Verfahrens ist nunmehr völlig offen, obwohl in Nordrhein-Westfalen bisher eine negative Haltung der Richter bestand. Während zwischenzeitlich bundesweit mindestens 18 Gerichte, die ZÜP-Verfahren ausgesetzt haben, bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wird dieses Verfahren durchgeführt. Dies ist weder ein positives, noch ein negatives Vorzeichen.

Jedes Verwaltungsgericht hatte bislang andere Argumente pro oder contra.

Ich habe auch in diesem Verfahren auf die bisher ergangenen weiteren positiven Entscheidungen zur ZÜP verwiesen.

Die Verhandlung ist öffentlich. Interessierte Piloten und andere sind jederzeit willkommen.

Verwaltungsgericht Düsseldorf
Bastionstraße 39
40213 Düsseldorf

14.08.2008; 11:00 Uhr
Sitzungssaal II, Raum 243

Sibylle Glässing-Deiss
Rechtsanwältin
Vizepräsidentin AOPA e.V.




 

 
         
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