Seither haben sich immerhin zu Gunsten der ZÜP-Verweigerer folgende positive Fakten und Entscheidungen aufgrund weiterer AOPA-Musterverfahren ergeben:Vorlagebeschluss Darmstadt
Urteil Stuttgart, Urteil München
Beschluss OVG Berlin
Urteil VHG Mannheim
Der Ausgang des Düsseldorfer Verfahrens ist nunmehr völlig offen, obwohl in Nordrhein-Westfalen bisher eine negative Haltung der Richter bestand. Während zwischenzeitlich bundesweit mindestens 18 Gerichte, die ZÜP-Verfahren ausgesetzt haben, bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wird dieses Verfahren durchgeführt. Dies ist weder ein positives, noch ein negatives Vorzeichen.
Jedes Verwaltungsgericht hatte bislang andere Argumente pro oder contra.
Ich habe auch in diesem Verfahren auf die bisher ergangenen weiteren positiven Entscheidungen zur ZÜP verwiesen.
Die Verhandlung ist öffentlich. Interessierte Piloten und andere sind jederzeit willkommen.
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Bastionstraße 39
40213 Düsseldorf
14.08.2008; 11:00 Uhr
Sitzungssaal II, Raum 243
Sibylle Glässing-Deiss
Rechtsanwältin
Vizepräsidentin AOPA e.V.