26. Februar 2009, 10:30 Uhr
vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
in 80539 München
Ludwigstr. 23
Sitzungssaal 2
Es handelt sich um das Verfahren Heimo Kandler/ Freistaat Bayern (Luftamt Süd). Er hatte den „freiwilligen" Antrag bei noch gültiger Lizenz verweigert. In der 1. Instanz (Az.: M 24 K 06.2603) hatte das Luftamt Süd verloren. Das Urteil vom 28.09.06 wurde schriftlich begründet erst zum 06.02.07. Die Richter des Verwaltungsgerichtes München hatten im Urteil ausgeführt, dass eine bloße Antragsverweigerung ohne weitere konkrete Verdachtsmomente nicht zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit führen dürfe. Da der Gesetzgeber diesen Fall nicht geregelt habe, sei keine Rechtsgrundlage für eine Ruhensanordnung (wie in diesem Fall angeordnet,) oder Widerruf gegeben. „Die Antragsverweigerung rechtfertige nicht den Schluss, der Luftfahrer werde seine Erlaubnis und sein Luftfahrzeug als Werkzeug für Angriffe auf die Sicherheit des Luftverkehrs, etwa durch Einsatz des Flugzeugs als Waffe einsetzen.". Die 1. Instanz hatte allerdings die Verfassungsmäßigkeit ausdrücklich bejaht.
Unsere Anregung an das Luftamt Süd, die Rechtsfragen mit dem dafür besseren Rechtsmittel der Sprungrevision gleich vor dem Bundesverwaltungsgericht prüfen zu lassen, wurde abgelehnt. Ein bayerisches Berufungsgericht solle zuvor als 2. Instanz die Fragen der ZÜP prüfen. (Die Berufung ist eigentlich ein Rechtsmittel, das zur Prüfung streitiger Tatsachen (Beweise) geeignet ist. Alle Tatsachen sind hier jedoch unstreitig.)
Die Haltung der Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist unbekannt. Unbekannt ist auch, ob und inwieweit die teilweise juristisch anderen, aber ebenso erfolgreichen Argumente der Urteile anderer Verwaltungsgerichte 1. und 2. Instanz jetzt berücksichtigt werden. Dazu unsere Veröffentlichungen: Berlin, Karlsruhe, Stuttgart, VGH Baden-Württemberg (Mannheim) und Urteilstext. Es handelte sich ebenfalls um Urteile zugunsten der Piloten, die zeitlich nach dem Urteil des VG München ergingen,
Zum Stand der sonstigen ZÜP Verfahren werden wir in Kürze eine weitere Veröffentlichung herausgeben.
Sibylle Glässing - Deiss
Vizepräsidentin AOPA-Germany e. V.
Rechtsanwältin