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Zuverlässigkeitsüberprüfung, Musterprotest für Antragsformular
Wir haben aufgrund der von der AOPA gewonnenen Musterverfahren mehrfach alle Behörden und Ministerien angeschrieben und diese aufgefordert, die ZÜP auszusetzen. Leider waren bei sog. Altlizenzen mit noch gültiger Laufzeit nur die Behörden in Ba-Wü, Bayern und Hessen hierzu bereit. Allerdings meist nur dann, wenn die Piloten protestiert hatten. Hierzu genügte schon ein kurzer Hinweis eines Piloten. Bei Verlängerungsanträgen wird derzeit allerdings bundesweit die Vorlage einer neuen ZÜP verlangt. Eine weitere Musterklage der AOPA hiergegen ist noch anhängig. Soweit Sie als Piloten Ihre Lizenz nicht gefährden wollen und den Antrag zur ZÜP stellen (müssen), unterschreiben Sie bitte einen neuen ZÜP- Antrag nur unter Protest. Wir haben unseren bisherigen Musterprotest gerade aktualisiert. Der AOPA - Mustertext: Stand 05.05.2009
Musterprotest (umfassend):
Ich leiste meine Angaben und die Unterschrift unter nachhaltigem Protest gegen diese Überprüfung. Ich verweise auf die von der AOPA-Germany e. V. als Musterverfahren eingelegte Verfassungsbeschwerde vom 23.02.2005 Az.: 1 BvR 470/05, und das noch anhängige Vorlageverfahren vor dem BVerfG 2 BvL 09/07.Ferner auf die von der AOPA bereits erfolgreich durchgeführten Musterverfahren: Verwaltungsgericht Braunschweig, Az.: 2 B 247 / 05, Beschluss vom 10.10.05 Verwaltungsgericht Minden, Az.: 3 L 735/ 05‚ Beschluss vom 07.11.2005 Verwaltungsgericht Hamburg, Az.: 5 E 3691 / 05, Beschluss vom 08.02.2006 Verwaltungsgericht Karlsruhe, Az.: 11 K 2471/06 vom 30.10.06 VG München, Urteil im Hauptsacheverfahren vom 28.09.2006 - Az.: M24K06.2603 VG Stuttgart, Urteil im Hauptsacheverfahren vom 28.03.2007 - Az.: 3K3209/06 VG Darmstadt, Beschluss vom 27.06.2007, Az.: 5E1854/06(3). Vorlage zum BverfG VGH Mannheim, Beschluss vom 05.09.2007, Az.: 8 S 800/07 OVG Berlin, Beschluss vom 01.10.07, Az: OVG 12 S 58.07 VG Stuttgart Urteil im Hauptsacheverfahren vom 29.02.2008 Az.: 3 K 2011/07 VGH Baden-Württemberg Berufungsurteil vom 29.07.2008 Az.: 8 S 1179/07, VGH Baden-Württemberg Berufungsurteil vom 29.07.2008 Az.: 8 S 909/08, Bayr. VGH München Berufungsurteil vom 03.03.2009 Az.: 8 S 909/08 Soweit ich einen Kostenbescheid erhalten werde, gilt meine Zahlung unter Vorbehalt, auch soweit dies im Zahlungsbeleg nicht nochmals erwähnt wird. Unterschrift
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Oder kürzer zum Aufkleben im Antrag:
Ich leiste meine Angaben und die Unterschrift unter nachhaltigem Protest gegen diese Überprüfung. Ich verweise auf die Gründe in der von der AOPA Germany e.V. eingelegte Verfassungsbeschwerde vom 23.02.2005 Az.: 1 BvR 470/05, ferner auf das noch anhängige Vorlageverfahren vor dem BVerfG 2 BvL 09/07 und die von der AOPA erfolgreich durchgeführten Musterverfahren vor den Verwaltungsgerichten 1. Instanz: Braunschweig, Minden, Hamburg, Karlsruhe, München, Stuttgart, Darmstadt und 2. Instanz:: Mannheim, Berlin und München. Soweit ich einen Kostenbescheid erhalten werde, gilt meine Zahlung unter Vorbehalt, auch soweit dies im Zahlungsbeleg nicht nochmals erwähnt wird. Unterschrift
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