Am 1. Mai 2003 wurden auch in Deutschland die neuen Ausbildungsrichtlinien für Luftfahrtpersonal nach JAR-FCL 1 (Joint Aviation Requirements – Flight Crew Licensing/ Aeroplane) einschließlich der dazu gehörenden medizinischen Tauglichkeitsbestimmungen (JAR-FCL 3) eingeführt.
Seitdem kann ein Privat-Pilotenschein für Motorflugzeuge, je nach persönlichem Geschmack und Geldbeutel, entweder in modularen Schritten aufgebaut oder sofort nach JAR-FCL Richtlinien begonnen werden.
PPL-A nach JAR-FCL 1 (deutsch)
Diese Erlaubnis wird von allen JAA-Staaten anerkannt. Die Ausbildung beinhaltet Funknavigation und eine Einweisung im Fliegen nach Instrumenten. Die Lizenz gilt für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbenmotoren und für Reisemotorsegler.
PPL-N nach LuftPersV (nationaler PPL-A)
Diese Erlaubnis gilt für einmotorige, zweisitzige Landflugzeuge mit Kolbenmotor bis 750 kg maximale Abflugmasse. Sie kann auf Flugzeuge bis 2000 kg Abflugmasse erweitert werden. Auch die Eintragung einer Klassenberechtigung für Reisemotorsegler ist möglich. Wird die Ausbildung in Funknavigation und im Fliegen nach Instrumenten absolviert, ist der Erwerb des JAR-FCL-PPL möglich. Reisemotorsegler lassen sich bis zu 15 Stunden in der Ausbildung nutzen.
Der PPL-N nach LuftPersV kann durch die wechselseitige Anerkennung von Flugstunden auf UL-Flugzeugen, Motorseglern und Motorflugzeugen verlängert werden.
Allerdings kennzeichnet diesen PPL-N eine wichtige Einschränkung: Er ist nur im deutschen Luftraum gültig.
Eine ebenfalls kostengünstige Art, den Motorflug zu erlernen, ist die Ultraleichtausbildung. Ultraleichtflugzeuge sind Fluggeräte mit einem maximalen Gesamtgewicht von 300 Kilo (Einsitzer) und 472,5 Kilogramm für Doppelsitzer. Diese Grenze darf beim Abflug nicht überschritten werden. Man unterscheidet zwischen aerodynamisch gesteuerten Uls, die sich im Aussehen kaum von Motorflugzeugen unterscheiden und motorisierten Drachen (Trikes), die durch Gewichtsverlagerung des Piloten gesteuert werden.
Wir haben einen Überblick über die Flugausbildung vom Privatpilotenschein bis zum Verkehrsflugzeugführer zusammengestellt. Das Dokument können Sie hier einsehen.